Allgemeine Geschäftsbedingungen
D.S. Veranstaltungsservice für gastronomische Leistungen / Catering (Stand März 2015)
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Angebote von D.S. Veranstaltungsservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3 Allen der D.S. Veranstaltungsservice erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
- der Inhalt eines zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrages
- die Auftragsbestätigung
- das Angebot
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.
2.2 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt D.S. Veranstaltungsservice keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.3 Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.
2.4 Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum von D.S. Veranstaltungsservice. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von D.S. Veranstaltungsservice. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vom zuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe fällig.
2.5 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der D.S. Veranstaltungsservice zustande.
2.6 Die Angebote und Verträge beruhen auf der vom Auftraggeber angegebenen Personenzahl. Eine Änderung der Personenzahl ist nur in Abstimmung mit D.S. Veranstaltungsservice möglich. D.S. Veranstaltungsservice behält sich für diesen Fall eine Neukalkulation des Angebotes und ggf. eine Änderung des im Vertrag vereinbarten Preises vor.
2.7 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Auftraggeber nach Absprache mit D.S. Veranstaltungsservice die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
§ 3 Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von D.S. Veranstaltungsservice oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
§ 4 Mietweise Überlassung
4.1 Alle von D.S. Veranstaltungsservice angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von D.S. Veranstaltungsservice und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
4.2 Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
4.3 Rückgabebestätigungen von D.S. Veranstaltungsservice erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
4.4 Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
4.5 D.S. Veranstaltungsservice ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Abrechnungsgrundlage ist die von dem Auftraggeber angegebene und gegebenenfalls nach Maßgabe des § 2, 2.6 nachträglich modifizierte Teilnehmerzahlen, bzw. die verbindlich bestellten Mengen. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
5.2 Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen oder ein Pauschalpreis vereinbart worden.
5.3 Wünscht der Auftraggeber ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebots schriftlich anzugeben.
5.4 Sämtliche Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusiv Preis vereinbart ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
5.5 Soweit nicht anders angegeben, hält sich D.S. Veranstaltungsservice an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
5.6 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist D.S. Veranstaltungsservice berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten von D.S. Veranstaltungsservice höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5 % des vereinbarten Preises, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
5.7 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge netto zu zahlen. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Besteller gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
5.8 D.S. Veranstaltungsservice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; sie wird den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist D.S. Veranstaltungsservice berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5.9 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Auftraggebers schließen lassen, ist D.S. Veranstaltungsservice berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
5.10 Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Auftraggeber, so hat der Auftraggeber eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme vorzulegen.
5.11 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Sicherheiten
6.1 D.S. Veranstaltungsservice ist berechtigt von dem Auftraggeber eine Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 50 % der Auftragssumme zu fordern.
6.2 Verlangt D.S. Veranstaltungsservice von dem Auftraggeber eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung.
§ 7 Kündigung/ Stornierung
7.1 Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.2 Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne das D.S. Veranstaltungsservice hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat D.S. Veranstaltungsservice Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
bis 30 Tage vor Veranstaltung 10 % der vereinbarten Vergütung
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15 % der vereinbarten Vergütung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Vergütung
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung
danach 100 % der vereinbarten Vergütung
zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.
7.3 Befinden sich die Parteien in einem vorvertraglichen Verhältnis und bricht der Auftraggeber dieses, gleich aus welchem Grund, ab, so behält D.S. Veranstaltungsservice sich die Geltendmachung eines angemessenen Schadenersatzes bis zu einer Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung vor.
§ 8 Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.
§ 9 Haftung bei Pflichtverletzung
9.1 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen D.S. Veranstaltungsservice als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.2 Die Haftungsbeschränkung des 9.1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Auftraggeber gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
9.3 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
10.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die D.S. Veranstaltungsservice die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen –, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat D.S. Veranstaltungsservice, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen von D.S. Veranstaltungsservice bei Nachlieferung bzw. Abnahme zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und D.S. Veranstaltungsservice Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.
10.3 Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen von D.S. Veranstaltungsservice. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
10.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.
10.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.
10.6 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder D.S. Veranstaltungsservice die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht, was in der Regel bei einer Mängelrüge bezüglich nicht versteckter Mängel erst nach Beendigung der Veranstaltung der Fall ist.
10.7 Ansprüche gegen D.S. Veranstaltungsservice bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Auftraggeber handelt, nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§ 11 Schutzrechte, Entwürfe, Konzeptionen
11.1 Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Konzeptbeschreibungen usw. bleiben mit allen Rechten im Eigentum von D.S. Veranstaltungsservice, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
11.2 Sofern schriftlich anderes nicht vereinbart ist, dürfen Änderungen von Planungen, Entwürfen, Konzepten usw. nur von D.S. Veranstaltungsservice vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen in den Besitz bzw. in das Eigentum des Auftraggebers gelangt sind.
11.3 Werden vom Auftraggeber Materialien oder Unterlagen zur Erbringung der Leistungen übergeben, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. D.S. Veranstaltungsservice ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit
12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen D.S. Veranstaltungsservice und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, ist das Amtsgericht Leipzig örtlich zuständig.
12.3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Plattform zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Allternativ zur EU-Plattform können Sie auch nationale Möglichkeiten nutzen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (Internet: https://www.verbraucher-schlichter.de) oder weitere Schlichtungsstellen zu finden auf der Internetseite https://www.verbraucher-schlichter.de/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sie können uns über das Kontaktformular oder per Mail über die Mail-Adresse im Impressum erreichen.